Parkregeln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Keukenhof B.V. in Lisse

Definitionen Eintrittskarten: Eintrittskarte, E-Ticket, Frühlingskarte.
Keukenhof: Keukenhof B.V. in Lisse, Handelskammer Nummer: 62341138.
Park: das Gelände des Keukenhofs: das Anwesen mit der Blumenausstellung

1. PARKEN
a) Auf dem Parkplatz Keukenhof gelten die gleichen Verkehrsregeln wie auf öffentlichen Straßen. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt 10 km pro Stunde. b. Die Anweisungen der Keukenhof-Parkwächter müssen jederzeit befolgt werden. Wenn Sie die Verkehrsregeln und / oder -anweisungen nicht oder nicht korrekt befolgen, ist der Keukenhof berechtigt, Ihr Auto auf Ihr Risiko und Ihre Kosten von der Baustelle zu entfernen.

2. ZUGRIFF
Der Zutritt zur Blumenausstellung Keukenhof ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Sie müssen die Eintrittskarte einem unserer Inspektoren beim Betreten des Parks vorzeigen. b. Für einen bestimmten Zeitraum ausgestellte Eintrittskarten (z. B. Abonnements oder Frühlingskarten) bleiben Eigentum von Keukenhof. Sie können ergriffen werden, wenn der Nutzer gegen diese Parkregeln verstößt. c. Sie müssen die Eintrittskarte während Ihres Besuchs aufbewahren und auf Verlangen eines Mitarbeiters des Keukenhofs vorzeigen. Wenn Sie die Blumenausstellung Keukenhof verlassen, erlischt das Zutrittsrecht zum Park.

3. Aufenthalt
Der Aufenthalt des Besuchers im Park oder auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Besuchers. Während des Aufenthalts muss sich der Besucher nach den normalen Regeln des sozialen Verkehrs normal verhalten. Der Besucher ist auch verpflichtet, Anweisungen und Instruktionen unverzüglich zu befolgen. Wenn der Besucher nach Ansicht von Keukenhof gegen diese Standards, Anweisungen oder Anweisungen verstößt, kann dem Besucher der weitere Zugang verweigert werden, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung der Kosten der Eintrittskarte oder der Kosten von irgendwelchen hat Natur, dies ausschließlich im Ermessen von Keukenhof.

4. SICHERHEIT & BESTELLUNG

a. Hunde sind im Keukenhof erlaubt, wenn sie angeleint sind, und es ist maximal 1 Hund pro Person erlaubt. In den Pavillons und Restaurants sind Hunde nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden für Bedürftige. Hundekotbeutel können kostenlos bei unseren Eingangskontrolleuren abgeholt werden. Andere Haustiere sind im Park nicht erlaubt.
b. Befolgen Sie stets die Brandschutzbestimmungen und Anweisungen der externen Rettungsdienste und der Keukenhof-Mitarbeiter.
c. Sie müssen die angegebenen Wege für einen Spaziergang durch den Park verwenden. Es ist nicht gestattet, auf dem Rasen zu gehen, mit Ausnahme der Rasenflächen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
d. Das Betreten des Parks ist nur zu Fuß gestattet, mit Ausnahme von Rollstühlen, Kinderwagen oder Kinderwagen. Andere Antriebsmittel und enthaltene Attribute (Bälle, Schlittschuhe, (Geh-) Fahrrad, Segway, Roller, Skateboard) sind nicht zulässig. Sonderfälle / -situationen werden vom Duty Manager im Auftrag der Keukenhof-Geschäftsführung bewertet.
e. Drohnen oder andere Flugobjekte dürfen nicht verwendet werden.
f. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder Gegenständen, die eine Gefahr darstellen können (z. B. Feuerwerkskörper), ist verboten. Keukenhof-Mitarbeiter sind berechtigt, diese Waffen und Gegenstände zu beschlagnahmen.
g. Keukenhof-Mitarbeiter haben das Recht, Sie nach einem persönlichen Ausweis zu fragen.
h. Wenn einer der Keukenhof-Mitarbeiter feststellt, dass Sie unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehen oder auf andere Weise die Ordnung und / oder Sicherheit stören, Sie durchdringende Musikträger verwenden, mit dem Park respektlos umgehen, keine angemessene Kleidung tragen oder anderen Besuchern wird der Zutritt sofort verweigert oder Sie können aus dem Park oder Anwesen entfernt werden. Angemessene Kleidung bedeutet: mindestens ein Hemd, Shorts und Schuhe. Der entfernte Besucher hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
i. Tickets und Restaurantgutscheine werden nicht zurückgenommen oder gegen Bargeld oder Tickets für andere Jahreszeiten eingetauscht. Missbrauch von Eintrittskarten wird gemeldet.
j. Kinder von 0 bis 12 Jahren und Jugendliche (12 bis 16 Jahre) dürfen den Park nicht ohne Aufsicht besuchen.
k. Die unbefugte Aneignung von Erzeugnissen oder Waren, die zur Beseitigung oder Vernichtung vorgelegt werden, ist verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird als Diebstahl gewertet.

5. ERSTE HILFE / UNTERNEHMENSHILFE
a) Im Falle eines Unfalls oder einer Katastrophe müssen Sie sich stets an die Anweisungen der (Keukenhof-) Mitarbeiter halten.
b. Melden Sie sofort einen Unfall oder eine Katastrophe. Keukenhof-Rezeption: 0252 465 533. Sie können auch einen Keukenhof-Mitarbeiter benachrichtigen.

6. HAFTUNG

Das Betreten des Keukenhof-Anwesens einschließlich der Blumenausstellung, der Parkplätze und aller Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko.
b. Keukenhof übernimmt keine Haftung für von Ihnen erlittene Schäden, es sei denn, Keukenhof haftet gesetzlich. In diesem Fall ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
c. Wenn der Besucher Schaden zufügt, behält sich der Keukenhof das Recht vor, alle Wiederherstellungs- und Reparaturkosten vom Besucher zu erstatten, unbeschadet des Anspruchs des Keukenhof auf volle Entschädigung.
d. Wenn Schäden aus irgendeinem Grund durch einen geringfügigen Besucher oder zumindest durch Mitglieder einer Besuchergruppe verursacht werden, werden zusätzlich zu den betreffenden Besuchern die Eltern, Aufsichtspersonen und / oder die Organisation, die einen Gruppenbesuch im Park gebucht hat, gesamtschuldnerisch von der den oder die minderjährigen Besucher und / oder das oder die Gruppenmitglieder für den verursachten Schaden zu entschädigen.
7. SONSTIGES
a. Das Bewerben, Weiterverkaufen von Eintrittskarten, der Verkauf von Dienstleistungen und / oder Artikeln oder die Durchführung von Umfragen, Zählungen und Sammlungen auf den Parkplätzen, vor den Eingängen und im Park ist ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung nicht gestattet
b. Fotografieren und Filmen ist im Keukenhof nur für den eigenen Gebrauch gestattet. Die Veröffentlichung von Bild- oder Tonmaterial ist ohne schriftliche Genehmigung der Keukenhof-Geschäftsführung untersagt. Der Keukenhof ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Markenzeichen, Urheberrechte und/oder Patentrechte, die der Blumenpark besitzt oder mit ihm in Verbindung stehen. Die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von Keukenhof ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Keukenhof Vorstands ist verboten.
c. Besucher akzeptieren, dass sie im Park für verschiedene Zwecke, einschließlich Sicherheitszwecken, gefilmt werden dürfen. Keukenhof behält sich immer das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden.
d. Keukenhof behält sich das Recht vor, Preise, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern.
8. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Für diese Vereinbarung gilt niederländisches Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag werden nur dem zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt.