PARKREGLEMENT KEUKENHOF
Die Stichting Graaf Carel van Lynden (im Folgenden: „Stiftung“), eingetragen im Handelsregister unter
der Nummer 28088509, ist alleiniger Anteilsinhaber der Keukenhof B.V., die für die Verwaltung und
den Betrieb des Landguts Keukenhof verantwortlich ist.
Diese Parkordnung ist von der Keukenhof B.V. (im Folgenden: Keukenhof”), eingetragen im
Handelsregister unter der Nummer: 62341138, mit Sitz im Stationsweg 166A, 2161 AM in Lisse.
Diese Parkordnung besteht aus zwei Teilen.
Der erste Teil (A.) bezieht sich auf Schloss und Landgut Keukenhof und der zweite Teil (B.) auf die
Blumenausstellung Keukenhof.
I. Definitionen
1.1. Sofern aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, sind in dieser Parkordnung groß geschriebene Wörter und Ausdrücke definiert und haben die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung:
Besucher: Besucher von Schloss und Gut Keukenhof und/oder der Blumenausstellung Keukenhof.
Blumenausstellung: Die jährliche Blumenausstellung des Keukenhofs, die nur mit einer Eintrittskarte zugänglich ist.
IP-Rechte: Rechte an geistigem Eigentum, d. h. Patentrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte, Handelsnamen und Know-how sowie alle anderen Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum, unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind und ob sie in den Niederlanden oder in einem anderen Teil der Welt geschützt sind.
Landgut Keukenhof: Das gesamte Anwesen Keukenhof, bestehend aus: Schloss und Landgut Keukenhof, die Blumenausstellung Keukenhof, gepachtetes Acker- und Blumenzwiebelland und andere Immobilien;
Schloss und Landgut Keukenhof: Das öffentlich zugängliche Landgut Keukenhof, einschließlich der 15 nationalen Denkmäler und der Waldgrundstücke, jedoch ohne die verpachteten landwirtschaftlichen Flächen und das Ackerland.
Parkordnung.: Diese Parkordnung. Parkplätze: Parkplätze von Schloss und Landgut Keukenhof und der Blumenausstellung Keukenhof.
Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung des Keukenhofs, wie sie auf der Website des Keukenhofs veröffentlicht ist.
Eintrittsticket: Eintrittskarte, E-Ticket oder Frühlingspass für die Blumenausstellung, Eintrittskarte für Führungen durch das Schloss, Eintrittskarte für Konzerte von Schloss Kulturell oder Eintrittskarte für Veranstaltungen oder Aktivitäten, die von Keukenhof oder externen Parteien organisiert werden.
A. Schloss und Landgut Keukenhof
II. Eintritt
2.1. Der Eintritt zum Schloss und Landgut Keukenhof ist für alle kostenlos. Eine Eintrittskarte ist
nicht erforderlich.
2.2. Wenn das Schloss Keukenhof geöffnet ist, kostet der Eintritt 5 €. Besitzer einer Museumskarte
haben freien Eintritt.
2.3. Der Zutritt zum Schloss Keukenhof und zum Landgut Keukenhof ist nur zwischen
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet. Für die Gebäude des Schlosses Keukenhof
und des Landguts Keukenhof können andere Öffnungszeiten gelten.
2.4. Die Zugangszeiten für das Schloss und den Gutshof Keukenhof können sich während der vom
Keukenhof oder von externen Parteien organisierten Veranstaltungen ändern.
III. Parken
3.1. Autos und Fahrräder der Besucher von Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof können auf dem
dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Es steht eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur
Verfügung. Für das Parken werden keine Gebühren erhoben.
3.2. Eine Ausnahme gilt für Veranstaltungen oder Aktivitäten, die vom Keukenhof oder externen
Parteien organisiert werden. In diesem Fall können Parkgebühren erhoben werden.
3.3. Auf dem Parkplatz des Schlosses und Landguts Keukenhof gelten die gleichen Verkehrsregeln
wie auf öffentlichen Straßen. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Parkplatz beträgt 10 km pro
Stunde. Verstöße gegen die Verkehrsregeln können geahndet werden. Dies liegt in der
alleinigen Verantwortung des Besuchers.
3.4. Wenn Autos und Fahrräder nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden,
besteht die Gefahr, dass das Auto und/oder das Fahrrad abgeschleppt wird. Das Abstellen von
Autos und/oder Fahrrädern außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen liegt in der
Verantwortung des Besuchers.
3.5. Das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen auf dem Parkplatz von Schloss und Gut
Keukenhof ist nicht gestattet. Freizeitaktivitäten oder Übernachtungen sind nicht gestattet.
3.6. Der Keukenhof haftet nicht für Schäden an Autos oder Fahrrädern von Besuchern, die auf dem
Parkplatz von Schloss und Gut Keukenhof parken.
IV. Haftung
4.1. Das Betreten von Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof, der Parkplätze und aller anderen
Einrichtungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Besucher.
4.2. Der Keukenhof haftet nicht für Schäden, die der Besucher während des Besuchs von Schloss
und Landgut Keukenhof erleidet, einschließlich der Haftung bei Verkehrsunfällen, Unfällen oder
Diebstahl, es sei denn, der Keukenhof haftet nach dem Gesetz. Der Keukenhof haftet nur im
Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei jede Form von indirektem, immateriellem
oder Folgeschaden ausdrücklich ausgeschlossen wird.
4.3. Verursacht ein Besucher Schäden an Gebäuden, Vegetation und anderem Eigentum des
Keukenhofs, so haftet der Besucher für diese von ihm verursachten Schäden. Der Keukenhof
behält sich das Recht vor, alle Wiederherstellungs- und Reparaturkosten von dem betreffenden
Besucher zurückzufordern, ohne den Anspruch des Keukenhofs auf vollständigen
Schadenersatz zu beeinträchtigen.
4.4. Bei Zerstörung, Diebstahl, Körperverletzung und/oder unsittlichem Verhalten erstattet der
Keukenhof Anzeige bei der Polizei.
V. Sicherheit und Ordnung
5.1. Das Betreten von Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof ist nur zu Fuß gestattet, mit
Ausnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und/oder Kinderbuggy.
5.2. Hunde, die ordnungsgemäß angeleint sind, sind im Park mit Ausnahme der Gebäude erlaubt.
Pro Besucher ist ein Hund erlaubt. Sie müssen die Fäkalien selbst entfernen.
5.3. Assistenzhunde sind in den Gebäuden erlaubt, sofern sie erkennbar sind. Assistenzhunde bei
der Arbeit sind an einer Weste oder einem Geschirr zu erkennen.
5.4. Jede Form von aggressivem Verhalten gegenüber Besuchern oder Mitarbeitern von Schloss
Keukenhof und Gut Keukenhof wird nicht geduldet. Sollte dies festgestellt werden, wird die
Polizei eingeschaltet, und Keukenhof ist berechtigt, dem Besucher den Zugang zu und den
Aufenthalt auf Schloss und Gut Keukenhof zu verweigern.
5.5. Der Konsum von Betäubungsmitteln und übermäßiger Alkoholkonsum sind streng verboten.
Das Betreten des Geländes von Schloss und Gut Keukenhof mit geöffneten Dosen oder
Flaschen ist verboten. Bei Veranstaltungen, die vom Keukenhof oder von Externen organisiert
werden, kann das Mitführen von geöffneten Dosen oder Flaschen mit Alkohol erlaubt sein.
5.6. Stellt der Keukenhof fest, dass ein Besucher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder auf
andere Weise die Ordnung und/oder Sicherheit stört, was nach einseitigem Ermessen des
Keukenhofs zu beurteilen ist, wird dem Besucher unverzüglich der Zutritt zu Schloss und Gut
Keukenhof verweigert, bzw. der Besucher wird entfernt. Der entfernte Besucher hat in diesem
Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
5.7. Es ist nicht gestattet, sich auf Schloss und Gut Keukenhof unrechtmäßig Waren zur Entsorgung
oder Vernichtung anzueignen. Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird als Diebstahl
betrachtet. Der Keukenhof behält sich das Recht vor, in solchen Fällen bei der Polizei Anzeige
wegen Diebstahls zu erstatten.
5.8. Auf Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof gilt die Allgemeine Stadtordnung der Stadt Lisse.
5.9. Demonstrationen sind auf Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof verboten. Das Verbreiten von
(z.B. religiösen, politischen oder Vereins-) Überzeugungen, das Abhalten von Demonstrationen
oder anderen Störungen ist auf Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof nicht gestattet. Bei
Zuwiderhandlung entscheidet die Keukenhof-Direktion über die zu ergreifenden Maßnahmen.
Dies geschieht auf der Grundlage des geltenden internen Verfahrens.
5.10. Im Notfall muss der Besucher sofort die Notrufnummer 112 anrufen. Im Falle von Gefahr:
Polizei 0900-8844.
5.11. Die Belästigung anderer Besucher von Schloss und Gut Keukenhof durch Lärm, Ballspiele,
Tonträger (z.B. tragbare Lautsprecher) und dergleichen ist nicht gestattet. Bei vorsätzlichem
Lärm ist das Personal berechtigt, diesen Lautsprecher zu beschlagnahmen.
5.12. Es ist nicht gestattet, Drohnen oder andere Flugobjekte über Schloss Keukenhof und Gut
Keukenhof fliegen zu lassen.
VI. Datenschutz
6.1. Mit dem Besuch von Schloss und Gut Keukenhof erklären sich die Besucher damit
einverstanden, dass sie zu Sicherheitszwecken und zur Verbesserung der Dienstleistungen
oder zu Veröffentlichungs- und Werbezwecken fotografiert und/oder gefilmt werden können. Der
Keukenhof behält sich das Recht vor, diese Bilder zu Sicherheitszwecken oder zur
Veröffentlichung auf seiner Website oder in seinen Social-Media-Kanälen oder zu ähnlichen
Zwecken zu verwenden.
6.2. Wenn der Besucher nicht möchte, dass er während des Besuchs von Schloss und Gut
Keukenhof zu Veröffentlichungs- und Werbezwecken gefilmt wird, meiden Sie bitte den Bereich,
in dem gefilmt wird, und bitten Sie einen Mitarbeiter oder das Produktionsteam, Sie nicht zu
fotografieren oder zu filmen.
6.3. Der Keukenhof stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern in
Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung erfolgt.
6.4. Der Keukenhof verweist für weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener
Daten von Besuchern auf seine Datenschutzerklärung, die auf der Website
(https://kasteelkeukenhof.nl/nl/privacy-statement/) von Schloss und Gut Keukenhof zu finden ist.
VII. Sonstiges
7.1. Die Durchführung von Werbeaktionen, der Wiederverkauf von Eintrittskarten, der Verkauf von
Dienstleistungen und/oder Artikeln oder die Durchführung von Umfragen, Zählungen und
Sammelaktionen auf den Parkplätzen, vor den Eingängen und dem Schloss und Gut Keukenhof
ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Die Durchführung von professionellen
Fotoshootings und Workshops ist ohne die Zustimmung von Keukenhof nicht gestattet.
7.2. Das Fotografieren und Filmen in Schloss Keukenhof und Gut Keukenhof für den persönlichen
Gebrauch ist gestattet. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial und/oder die Nutzung
von Bild- und Tonmaterial zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Genehmigung nicht
gestattet.
7.3. Der Keukenhof behält sich das Recht vor, Preise, Parkordnung und Sonderbedingungen ohne
Angabe von Gründen zu ändern.
7.4. Schloss und Gut Keukenhof akzeptiert keine organisierten Ausflüge oder Touren ohne
ausdrückliche vorherige Zustimmung.
B. Blumenausstellung
VIII. Zutritt
8.1. Der Zutritt zur Blumenausstellung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Eine
Eintrittskarte ist nur an dem Tag und zu der Uhrzeit gültig, für die sie ausgestellt wurde.
Eintrittskarten, die für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt werden (z.B. Abonnements oder
persönliche Frühjahrs-/Dauerkarten), bleiben Eigentum des Keukenhofs.
8.2. Während der Saison ist die Blumenausstellung täglich von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. In
der übrigen Zeit ist der Park geschlossen.
8.3. Beim Betreten der Blumenausstellung muss der Besucher einem der Kontrolleure die
Eintrittskarte vorzeigen. Kindern unter 16 Jahren ist der Besuch der Blumenausstellung ohne
Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet.
8.4. Eltern, Aufsichtspersonen und/oder Erziehungsberechtigte von Minderjährigen und/oder
Organisationen, die einen Gruppenbesuch buchen und besuchen, sind verantwortlich und
haften gesamtschuldnerisch für das Verhalten und die Handlungen sowie für alle daraus
resultierenden Schäden derjenigen, die die Blumenausstellung unter ihrer Aufsicht besuchen.
8.5. Der Besucher muss in der Lage sein, sich auszuweisen. Wenn Sie sich nicht ausweisen
können, behält sich der Keukenhof das Recht vor, Ihnen den Zutritt zur Blumenausstellung zu
verweigern.
8.6. Eintrittskarten werden beschlagnahmt, wenn der Besucher gegen diese Parkordnung verstößt,
was im freien und einseitigen Ermessen von Keukenhof liegt. Bei Betrug mit Frühjahrs-
/Dauerkarten kann der Keukenhof die Frühjahrs-/Dauerkarte konfiszieren. Besucher, die sich
nicht an die Hausordnung halten, werden vom Keukenhof-Personal aufgefordert, die
Blumenausstellung zu verlassen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten
Eintrittspreises oder der Miete und einer eventuellen Kaution. Schwerwiegende oder
wiederholte Verstöße können dazu führen, dass der Zutritt zur Blumenschau für eine bestimmte
Zeit verweigert wird.
IX. Parken
9.1. Motorisierte Fahrzeuge wie Autos, Motorroller und Wohnmobile sowie nicht motorisierte
Fahrzeuge wie Fahrräder der Besucher der Blumenausstellung können auf den Parkplätzen der
Blumenausstellung auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es steht eine
begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Das Parken ist gebührenpflichtig. Für Autos und
Wohnmobile ist ein Parkschein erforderlich.
9.2. Auf dem Parkplatz der Blumenausstellung gelten die gleichen Verkehrsregeln wie auf
öffentlichen Straßen. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Parkplatz beträgt 10 km pro Stunde.
Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln kann zu einer Strafverfolgung führen. Dies geschieht auf
eigene Verantwortung des Besuchers.
9.3. Wenn Autos und Fahrräder nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden,
besteht die Gefahr, dass das Auto und/oder das Fahrrad entfernt wird. Das Abstellen von Autos
und/oder Fahrrädern außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen liegt in der Verantwortung des
Besuchers.
9.4. Es ist erlaubt, das Wohnmobil während des Besuchs auf dem Parkplatz der Blumenausstellung
zu parken. Hierfür benötigen Sie ein spezielles Wohnmobil-Parkticket, das nur in Verbindung mit
einer Eintrittskarte zum Keukenhof erhältlich ist. Freizeitaktivitäten oder Übernachtung auf dem
Parkplatz ist nicht gestattet.
9.5. Der Keukenhof haftet nicht für Schäden an Autos oder Fahrrädern der Besucher, die auf dem
Parkplatz der Blumenausstellung parken.
9.6. Die Anweisungen der Parkwächter des Keukenhofs müssen jederzeit befolgt werden. Sollte ein
Besucher die Verkehrsregeln und/oder Anweisungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht korrekt
befolgen, kann ihm der Zutritt zur Blumenausstellung verweigert werden.
X. Haftung
10.1. Das Betreten der Blumenausstellung, der Parkplätze und aller anderen Einrichtungen liegt in
der alleinigen Verantwortung der Besucher.
10.2. Der Keukenhof haftet nicht für Schäden, die der Besucher während des Besuchs der
Blumenausstellung erleidet, einschließlich der Haftung bei Verkehrsunfällen, Unfällen oder
Diebstahl, mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung des Keukenhofs. Der Keukenhof haftet nur
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei jede Form von indirektem, immateriellem
oder Folgeschaden ausdrücklich ausgeschlossen ist.
10.3. Verursacht ein Besucher Schäden an Gebäuden, Vegetation und anderem Eigentum des
Keukenhofs, so haftet der Besucher für diese Schäden, und der Keukenhof behält sich das
Recht vor, alle Wiederherstellungs- und Reparaturkosten von dem betreffenden Besucher zu
verlangen, ohne den Anspruch des Keukenhofs auf vollständigen Schadenersatz zu
beeinträchtigen.
10.4. Im Falle von Zerstörung, Diebstahl, Körperverletzung und/oder unsittlichem Verhalten erstattet
der Keukenhof Anzeige bei der Polizei.
XI. Sicherheit und Ordnung
11.1. Die Besucher dürfen die Blumenausstellung nur zu Fuß betreten, mit Ausnahme eines
Rollstuhls, Kinderwagens und/oder Kinderbuggys.
11.2. Hunde, die ordnungsgemäß angeleint sind, sind im Park mit Ausnahme der Gebäude erlaubt.
Pro Besucher ist ein Hund erlaubt. Sie müssen die Fäkalien selbst entfernen.
11.3. Assistenzhunde sind in den Gebäuden erlaubt, sofern sie erkennbar sind. Assistenzhunde bei
der Arbeit sind an einer Weste oder einem Geschirr zu erkennen.
11.4. Jede Form von aggressivem Verhalten gegenüber Besuchern oder Mitarbeitern des Keukenhofs
wird nicht geduldet. Sollte dies festgestellt werden, wird die Polizei eingeschaltet, und der
Keukenhof ist berechtigt, dem Besucher den Zugang zur Blumenausstellung und den Aufenthalt
dort zu verweigern.
11.5. Der Konsum von Betäubungsmitteln und übermäßiger Alkoholkonsum sind streng verboten.
Das Betreten des Geländes der Blumenausstellung mit geöffneten Dosen oder Flaschen ist
verboten.
11.6. Stellt der Keukenhof fest, dass ein Besucher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder auf
andere Weise die Ordnung und/oder Sicherheit stört, was einseitig und nach alleinigem
Ermessen des Keukenhofs beurteilt wird, wird dem Besucher unverzüglich der Zutritt zur
Blumenausstellung verweigert oder er wird entfernt. In einem solchen Fall hat der entfernte
Besucher keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
11.7. Die widerrechtliche Aneignung von Waren, die auf der Blumenausstellung zur Entsorgung oder
Vernichtung angeboten werden, ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot
wird als Diebstahl gewertet. Der Keukenhof behält sich das Recht vor, in solchen Fällen bei der
Polizei Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten.
11.8. Demonstrationen sind auf der Blumenausstellung verboten. Das Verbreiten von (z.B. religiösen,
politischen oder Vereins-) Überzeugungen, das Abhalten von Demonstrationen oder anderen
Störungen während der gesamten Blumenausstellung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung
entscheidet die Direktion des Keukenhofs über etwaige Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Dies
geschieht auf der Grundlage des geltenden internen Verfahrens.
11.9. Die Belästigung anderer Besucher der Blumenausstellung durch Lärm, Ballspiele, Tonträger
(z.B. tragbare Lautsprecher) und dergleichen ist nicht gestattet. Bei absichtlicher
Lärmbelästigung ist das Personal berechtigt, den Tonträger zu beschlagnahmen.
11.10. Es ist nicht gestattet, Drohnen oder andere Flugobjekte über der Blumenausstellung fliegen zu
lassen.
11.11. Selfie-Sticks, die länger als 100 cm sind, sind nicht erlaubt.
11.12. Das Betreten der Blumenbeete ist den Besuchern nicht gestattet. Es dürfen keine Blumen
gepflückt und keine Blumen von außerhalb in die Blumenausstellung gebracht werden.
XII. Datenschutz
12.1. Mit dem Besuch von Schloss und Gut Keukenhof erklären sich die Besucher damit
einverstanden, dass sie zu Sicherheits- und Serviceverbesserungszwecken oder zu
Veröffentlichungs- und Werbezwecken fotografiert und/oder gefilmt werden können. Wenn
Besucher während ihres Besuchs der Keukenhof Blumenausstellung nicht zu Veröffentlichungsund Werbezwecken gefilmt werden möchten, sollten sie den Bereich, in dem gefilmt wird,
meiden und einen Mitarbeiter oder das Produktionsteam fragen, ob sie nicht fotografiert oder
gefilmt werden möchten.
12.2. Der Keukenhof stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher in
Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung erfolgt.
12.3. Der Keukenhof verweist für weitere Informationen über die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten der Besucher auf seine Datenschutzerklärung, die auf der Website
der Blumenausstellung (https://keukenhof.nl/nl/privacy-statement/) zu finden ist.
XIII. Beschwerden
13.1. Für Beschwerden gilt: info@keukenhof.nl
13.2. Beschwerden und Streitigkeiten im
Zusammenhang mit Online-Reservierungen und Ticketbuchungen können über die
internationale OS-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eingereicht werden.
13.2. Der Keukenhof ist Mitglied der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken.
Beschwerden können auch bei der Streitbeilegungskommission eingereicht werden:
https://www.degeschillencommissie.nl/.
XIV. EHBO und hausinterner Notdienst
14.1. Bei Unfällen oder Unglücksfällen auf dem Gelände der Blumenausstellung müssen Sie stets
den Anweisungen der Mitarbeiter des Keukenhofs Folge leisten.
14.2. Melden Sie einen Unfall oder ein Unglück sofort über die Notrufnummer (0252-465533) oder bei
einem Mitarbeiter des Keukenhofs.
XV. Sonstiges
15.1. Das Durchführen von Werbeaktionen, der Wiederverkauf von Eintrittskarten, der Verkauf von
Dienstleistungen und/oder Artikeln oder das Durchführen von Umfragen, Zählungen und
Sammelaktionen auf den Parkplätzen, vor den Eingängen und in der Blumenausstellung ist
ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
15.2. Das Fotografieren und Filmen in der Blumenausstellung ist für den persönlichen Gebrauch
gestattet. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial und die Nutzung von Bild- und
Tonmaterial für kommerzielle Zwecke ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
15.3. Der Keukenhof behält sich das Recht vor, Preise, die Parkordnung und besondere
Bedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern.
XVI. Anwendbares Recht
Die vorliegende Parkordnung unterliegt dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich
aus oder im Zusammenhang mit dieser Parkordnung ergeben, werden ausschließlich dem
zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt